Bitte beachten !!

 

Auszug aus der Gartenordnung:

 

Der Kleingärtner, seine Angehörigen sowie seine Gäste sind verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. 


Vom 1.Mai bis 30.September ist die Mittagsruhe von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie die Wochenendruhe von Samstag 13.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr einzuhalten. Während der Mittagsruhe sind Lärm verursachende Bau- und Gartenarbeiten untersagt. Motor- und elektrisch betriebene Geräte dürfen nur während der Zeiten Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr sowie am Samstag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr betrieben werden.

 

 

 

 

 

 

 

Filmempfehlungen :

                                   

 

www.kleingaertner-luebeck.de/Filme-BDG/

 

interessante Filme zum Thema Kleingarten.

     -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------